Im Vorfeld einer geplanten Bau-/Sanierungsmaßnahmen sind die Kosten zu ermitteln.
Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben,
für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und
Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.
Hilfestellung gibt hier die DIN 276:2018-12 Kosten(planung) im Bauwesen.
Zu den Grundleistungen gemäß HOAI (2021) gehört unter anderem die Terminplanung.
Diese Teilleistung ist Bestandteil der Vorplanung (LPH 2), Entwurfsplanung (LPH 3), Ausführungsplanung (LPH 5) und Objektüberwachung (LPH 8) in fast allen Leistungsbildern.
Der Vergabeterminplan wird explizit nur im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" bei der Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) erwähnt.
Q|spec · 15. Dezember 2021
Das Honorar für Fachplanungsleistungen wird auf Grundlage der HOAI ermittelt.
Mit dem Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 wurde die Verbindlichkeit von HOAI
Mindest-/Höchstsätzen für unvereinbar mit dem EU-Recht festgestellt. Das Gericht
hat aber klargestellt, dass verbindliche Mindestsätze helfen, die Qualität von
Planungsleistungen zu ermöglichen. Mindest- und Höchstsätze sind Orientierungswerte
für den Auftraggeber (siehe HOAI 2021).
Q|spec · 21. Februar 2019
CPV (Common Procurement Vocabulary) steht für das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“, welches bei EU-Vergabeverfahren zu nutzen ist. Es wird durch öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwendet.
Q|spec · 08. Februar 2019
Oberhalb der Schwellenwerte (EU-weite Vergabe) gilt die E-Vergabe spätestens seit dem 18.10.2018 für alle Teilprozesse des Vergabeverfahrens.
Unterhalb der Schwellenwerte besteht die Pflicht zur E-Vergabe, sofern die UVgO bereits Anwendung findet und die Regelungen zur E-Vergabe nicht als Kann-Vorschrift ausgestaltet sind.
Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ der HOAI umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der Technischen
Ausrüstung sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst.
In der DIN 56920 Blatt 3 von 1970 sind die Begriffe für bühnentechnische Einrichtungen aufgelistet. Die Abkürzungen stammen von IB Q³.