DGUV V 17/18 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung:
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§ 35 Prüfnachweis
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 33 und 34 in einem Prüfbuch
festgehalten werden.
(2) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel im Prüfbuch zu bestätigen.
[…]
Grundlegende Hygiene-Anforderungen sind in der aktuellen Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Sie dienen dem Schutz und der Gesundheit von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und sind in den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten detailliert untersetzt.
Q|site · 03. Februar 2020
Eine Dokumentation für Versammlungsstätten bzw. Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten für
szenischen Darstellung muss folgenden Vorschriften entsprechen:
DIN 56950-1:2012-05 | DIN EN 60204-32:2009-03 | DGUV Regel 115-002 (→ DGUV Vorschrift 17/18) | DGUV Grundsatz 315-390
Falls Ihre Maschine nicht dem Stand der Technik entspricht kann über eine Gefährdungsbeurteilung das Risiko eingeschätzt werden. Daraus lassen sich Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip ableiten. Referenz für den Stand der (Veranstaltungs-)Technik sind alle Teile der DIN 56950.
Beispiel der nachträglichen Ermittlung der Nutzungsdauer von maschinentechnischen Einrichtungen auf Basis von Lastkollektiven und Betriebsstunden. Hinweis aus DIN 56950-1:2012-05 5.2.6 Triebwerke [...] müssen alle Teile der Triebwerke für die 2fache Nennbelastung ausgelegt sein, wobei für die Bemessung 400 Betriebsstunden zugrunde zu legen sind, sofern nicht mehr Betriebsstunden angesetzt werden müssen. [...]