DIN 276:2018-12 Kosten im Bauwesen (Auszug bzw. Auswahl) per Klick vergrößern.
Zu den Grundleistungen gemäß HOAI (2021) gehört unter anderem die Kostenermittlung, d.h. die Ermittlung der entstehenden oder der entstandenen Kosten.
Hilfestellung gibt hier die DIN 276:2018-12 Kosten(planung) im Bauwesen.
Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten.
HOAI Leistungsphasen + Kostenermittlung nach DIN 276-2018 per Klick vergrößern.
Im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (→ HOAI Anlage 15.1) werden die Kosten in fünf Leistungsphasen aufgelistet:
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) [...]
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene) [...]
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten LVs
e) Kostenkontrolle durch Vergleich: Bepreiste LVs ↔
Kostenberechnung
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
d) Vergleiche: Ausschreibungsergebnisse ↔ Bepreiste
LVs ↔
Kostenberechnung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) u. Dokumentation
h) Kostenkontrolle: Leistungsabrechnung AN ↔
Vertragspreise ↔
Kostenanschlag
i) Kostenfeststellung
Benötigen Sie eine Kostenermittlung, z.B. einen Kostenrahmen im Zusammenhang mit einer Bedarfsplanung? Gerne schicke ich Ihnen ein Angebot zu.