IB Q³ HOAI Honorarformular und Anleitung per Klick vergrößern.
Im Vorfeld einer geplanten Bau-/Sanierungsmaßnahmen sind die Kosten zu ermitteln.
Hilfestellung gibt hier die DIN 276:2018-12 Kosten(planung) im Bauwesen. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen
und Freiflächen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten.
Die Fachplanungskosten sind in der DIN 276:2018-12 nicht enthalten. Diese müssen gesondert ermittelt werden. Orientierungswerte liefert hier die HOAI 2021. Abhängig vom Leistungsbild und der
Honorarzone sind die Honorare mit Mindest- und
Höchstsätzen für Grundleistungen in Honorartafeln aufgelistet.
Das IB Q³ HOAI Honorarformular ermittelt die Orientierungswerte für das
Leistungsbild "Technische Ausrüstung" in kürzester Zeit.
Hinweis:
Bis zum EuGH-Urteil vom 04.07.2019 waren die in der HOAI 2013 angegebenen Mindest- und Höchstsätze zu Grundleistungen verbindlich einzuhalten. Nichteinhaltung führte bei der Vergabe von
Planungsleistungen nach HOAI zum Ausschluss.
Mit dem Urteil können die Honorarsätze für Fachplanungsleistungen nun frei vereinbart werden und die Mindest- und Höchstsätze, die jetzt Orientierungswerte genannt werden, auch unter- bzw.
überschreiten. Das Gericht hat aber klargestellt, dass verbindliche Mindestsätze helfen, die Qualität von Planungsleistungen zu ermöglichen.