Anlagendokumentation in der Veranstaltungs-/Bühnentechnik per Klick vergrößern
Eine Dokumentation für Versammlungsstätten bzw. Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten für szenischen Darstellung muss folgenden Vorschriften entsprechen:
- DIN 56950-1:2012-05
- DIN EN 60204-32:2009-03
- DGUV Regel 115-002 (→ DGUV Vorschrift 17/18)
- DGUV Grundsatz 315-390
DIN 56950-1:2012-05 - 8 Benutzerinformation
Benutzerinformationen sind ein integraler Bestandteil des Lieferumfanges der maschinentechnischen Einrichtungen. Sie müssen den korrekten Gebrauch der maschinentechnischen Einrichtung erlauben und fördern.
Der AN muss eine Benutzerinformation in deutscher Sprache mitliefern. Diese muss den Benutzer über die bestimmungsgemäße Verwendung unter Berücksichtigung aller Betriebsarten informieren. Sie muss sämtliche Angaben enthalten, die für die sichere und ordnungsgemäße Verwendung erforderlich sind. In dieser Hinsicht muss sie den Benutzer über das Restrisiko informieren und ihn davor warnen. Die Benutzerinformation muss nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 12100:2011-03 und DIN EN 82079-1:2013-06 erstellt sein.
Die Benutzerinformation besteht unter anderem aus:
- den bei Planung oder Bestellung vereinbarten Daten
- Dokumentation → Anlagendokumentation
- Kennzeichnungen → Kennzeichnungen/Schilder
- Wartungsanleitung → Anlagendokumentation
- Bedienungsanleitung → Anlagendokumentation
Die Checkliste gibt es auch als Formular. Schicke ich Ihnen gerne zu.