Grundleistungen jeder Leistungsphase mit Honorar-Prozentsätzen per Klick vergrößern.
Die HOAI regelt die Honorare für Grundleistungen von Architekten und Architektinnen
sowie Ingenieuren und Ingenieurinnen. Als Rechtsverordnung der Bundesregierung, die
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird die HOAI auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) erlassen.